Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neueste Fassung.
Die ADSp weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf EUR 1,25 Millionen je Schadenfall sowie EUR 2,5 Millionen je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg beschränken.
Sofern die ADSp im Einzelfall – z.B. bei Schwer- oder Großraumtransporte – nicht zur Anwendung kommen, gelten automatisch die AGB-BSK Kran und Transporte neueste Fassung. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich Gerichtsstand Oldenburg.